Rechtsprechung
LG Leipzig, 13.08.2019 - 05 O 1850/15 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZKart 2019, 614
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14
Freie Schätzung von Kartellschäden
Die weitergehende Auslegung, die dem Merkmal insbesondere in der jüngsten instanzgerichtlichen Rechtsprechung gegeben worden ist, wonach gar vertiefter klägerischer Vortrag dazu erforderlich sei, dass der einzelne Erwerbsvorgang Gegenstand einer Kartellabrede gewesen sei (z.B. OLG Nürnberg, B. v. 08.07.2019, 3 U 1876/18 Tz 86 - HEMA-Vertriebskreis II - juris, NZKart 2020, 38 = BeckRS 2019, 26970; auf gleicher Linie aber auch LG Nürnberg-Fürth, U. v. 17.10.2019, 19 O 9543/16 - KWR-Arbeitskreis, NZKart 2019, 678; LG Leipzig, U. v. 13.08.2019, 5 O 1850/15 - Schienenkartell, NZKart 2019, 614, Rn 81 ff.) ist bereits nicht mit der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Kone" (U. v. 05.06.2014, C-557/12, NZKart 2014, 263) und insbesondere nicht mit der Entscheidung in der Rechtssache "Otis" (EuGH, C-435/18, EuZW 2020, 198) vereinbar. - LG Dortmund, 06.11.2019 - 8 O 15/15 Dieser sog. "Preisschirmerwerb" kann aber schlechterdings nicht Gegenstand einer Kartellabrede sein (wie es aber als Definition des Merkmals Kartellbetroffenheit etwa gefordert wird von LG Leipzig, Urteil v. 13.8.2019 - 05 O 1850/15 - Schienenkartell ); relevant ist hier nur der ursächliche Schaden.